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Häufig gestellte Fragen

Rechnungen an Lernende als Beleg zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges Bezahlt Ihr Betrieb Ihre Rechnungen für Lehrmittel? Leider können wir aus buchhalterischen Gründen die Adresse des Leistungsempfängers nicht ändern, wenn die Rechnung schon bezahlt ist.

Information an den Betrieb:

Gemäss der Praxismitteilung der Hauptabteilung Mehrwertsteuer betreffend Rechnungsstellung durch den Leistungserbringer (30. Juni 2006 und im 2010 bestätigt von ESTV) müssen Rechnungen nicht mehr zur Korrektur an den Leistungserbringer, d.h. in diesem Fall an die SVBA-ASETA-ASITA, zurückgewiesen werden, wenn die Rechnung nicht auf Ihr Unternehmen als Leistungsempfänger, sondern persönlich auf Ihre/n Lernende/n ausgestellt ist.

Für Sie als Leistungsempfänger stellt die Rechnung an Ihre/n Lernende/n / einen rechtsgenüglichen Beleg dar, mit welchem Sie den Vorsteuerabzug geltend machen können. Die Rechnung wird für den Vorsteuerabzug zugelassen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Identität Ihres Lernenden/Mitarbeiters/Arbeitnehmers ist auf der Rechnung erkennbar;
  • Sie können anlässlich einer Kontrolle auf Verlangen der ESTV ein Arbeitsverhältnis mit der/dem in
    der Rechnung genannten Lernenden nachweisen;
  • Der in der Rechnung gestellte Aufwand wird von Ihnen als Geschäftsaufwand verbucht.

Aufgrund dieser Praxis der Hauptabteilung Mehrwertsteuer bitten wir Sie, die an Ihren Lernenden/Mitarbeiter/Arbeitnehmer ausgestellte Rechnung für Ihre Unternehmensbuchhaltung zu akzeptieren.

Sie wechseln während Ihrer Lehrzeit den Lehrberuf z.B. vom Automobilfachmann/frau zu Automobilmechatroniker/in und haben bereits ein Lehrmittel gekauft, jedoch benötigen Sie nun ein anderes. In diesem Fall gewährt Ihnen der SVBA eine Vergünstigung auf das neue Lehrmittel. Beachten Sie vor der Bestellung den genauen Ablauf.

  1. Sie machen vor einer Bestellung eine Anfrage per Mail an shopsupport@svba.ch. Senden Sie folgende Unterlagen mit:
    1. Rechnungskopie der bereits gekauften Version
    2. Kopie des neuen Lehrvertrages
  2. Überprüfung der Angaben bzw. Berechtigung für eine Vergünstigung.
  3. Der Shopsupport sendet einen entsprechenden Gutscheincode. (AA/AF 90.— oder AF/AM 250.–
  4. Sie bestellen mit dem Gutscheincode im Shop das neue Lehrmittel.

Eine Preisreduktion ist maximal bis Ende des dritten Semesters möglich. Es gibt in Zukunft für bereits gekaufte Bücher keine rückwirkenden Gutschriften!

Die Vergünstigung gilt nicht für Zusatzlernende.

Falls Sie versehentlich ein Lehrmittel in einer falschen Sprache bestellt haben, senden Sie eine Mail an shopsupport@svba.ch mit folgenden Angaben:

  • Bestellnummer (der FALSCHEN Bestellung)
  • Vorname, Nachname, PLZ, Ort

Sie bekommen anschliessend einen Gutschein für das richtige Produkt.

Achten Sie darauf, dass VOR dem Wechsel in den Lehrmittel-Shop oben rechts die Sprache korrekt eingestellt ist. Sie sehen dann im Shop nur noch die Artikel der richtigen Sprache.

Falls Sie versehentlich ein Lehrmittel für den falschen Beruf bestellt haben, senden Sie eine Mail an shopsupport@svba.ch mit folgenden Angaben:

  • Bestellnummer (der falschen Bestellung)
  • Vorname, Nachname, PLZ, Ort

Sie bekommen anschliessend einen Gutschein für das richtige Produkt.